Ein Ratgeber von Maximilian Jäger
Es ist eine Problematik, die in den letzten Jahren einen starken Zuwachs erfahren hat: Drogen auf Festivals. Auch wir konnten auf unseren letzten Festivalbesuchen feststellen, dass Drogen aller Art immer mehr Einzug in den Festival-Alltag erhalten haben. Nicht selten werden von den Festivalbesuchern auch Drogen konsumiert, deren Besitz unter Strafe steht. Dementsprechend haben auch Personenkontrollen auf Festivals zugenommen und sind längst keine Seltenheit mehr, sondern eher gängige Praxis. Was ihr beim Drogenkonsum auf eurem nächsten Festival beachten und wissen solltet, damit dieser ohne unnötige und stressige Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften abläuft, haben wir für euch zusammengetragen.
Festival und Drogen
An dieser Stelle sei jedoch noch folgendes gesagt: Wir wollen den Drogenkonsum auf keinen Fall beschönigen oder gar klein reden. Auch liegt es uns fern neunmalklug oder gar belehrend zu klingen, denn wenn ihr auf einem Festival Drogen konsumieren wollt, so sollt ihr das gerne tun. Nur solltet ihr euch über Konsequenzen im Klaren sein und solltet es nicht übertreiben, denn dann kann der Festivalspaß ein rasches Ende nehmen und ihr handelt euch unnötigen Ärger ein.
Dieser Beitrag soll vielmehr der reinen Information dienen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie mögliche Konsequenzen von Drogenkonsum auf Festivals darstellen. Dafür haben wir häufig aufkommende Fragen von Festivalbesuchern beantwortet.
Wann mache ich mich strafbar?
Der generelle Umgang mit Drogen ist durch den Gesetzgeber im Betäubungsmittelgesetz (kurz: BtMG) niedergeschrieben. Dieses Gesetz bietet eindeutige Vorschriften, welche die Herstellung, das Inverkehrbringen und auch die Einfuhr und Ausfuhr von Betäubungsmitteln klar definieren.
Der Sinn bzw. der Unsinn dieser Rahmenbedingungen soll an dieser Stelle gar nicht diskutiert werden, denn diese sind nun Mal eindeutig vom Gesetzgeber festgelegt. Strafbar macht sich laut Gesetz jeder, der Betäubungsmittel im Sinne des BtMG konsumiert, besitzt oder verkauft. Der gesamte Verkehr mit Betäubungsmitteln bedarf grundsätzlich der Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Jeder, der sich ohne Erlaubnis in irgendeiner Form am Verkehr mit Betäubungsmitteln beteiligt, kann nach BtMG bestraft werden.
Es gibt eine Vielzahl an verschiedenen Betäubungsmitteln, die laut BtMG als strafrechtlich relevant angesehen werden.
Wir haben für euch die populärsten und verbreitesten Drogen zusammengefasst.
Diese sind Heroin, Kokain, Cannabisprodukte aller Art, Amphetamin, Ecstasy (MDA, MDMA, MDE, MDEA), Speed, Crystal-Meth (Methamphetamin) und LSD. Wird einer dieser Drogen in eurem Festivalgepäck gefunden, so macht ihr euch strafbar und müsst mit Geld- oder in verheerenderen Fällen sogar mit Freiheitsstrafen rechnen.
Weitere Informationen und einen umfassenden Überblick, welche Drogen laut BtMG strafrechtleich relevant sind, bieten die folgenden Links:
https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/anlage_i.html
https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/anlage_ii.html
https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/anlage_iii.html
Nicht unter diese Vorgaben fallen Drogen wie etwa Alkohol, Nikotin oder auch Coffein – diese wurden nicht in den Anlagen des BtMG aufgeführt und gelten daher in Deutschland „legale“ und frei erwerbbare Drogen. Euren all morgendlichen Kaffee oder ein kühles Bierchen könnt ihr also ganz ohne Bedenken trinken.
Ebenfalls keine Betrachtung durch das BtMG erfahren berauschende Substanzen, die vor allem aus Pflanzen (wie beispielsweise dem Stechapfel oder den Engelstrompeten) oder auch aus Pilzen (z.B. der Fliegenpilz) gewonnen werden.
Wann darf ich durchsucht werden?
Durchsucht werden dürft ihr, wenn ein Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Der Verdachtsgrad kann dabei sehr gering sein, etwa weil ihr szenetypische Kleidung tragt, gerötete Augen habt oder durch auffälliges Verhalten die Aufmerksamkeit der Sicherheitskräfte auf euch zieht.
Den Sicherheitskräften ist dabei je nach Veranstaltung erlaubt eure Taschen zu durchsuchen, sofern dies auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Festivals niedergeschrieben steht. Mit Kauf eures Tickets stimmt ihr den Geschäftsbedingungen automatisch zu. Wurden Drogen gefunden, sind die Sicherheitskräfte dazu verpflichtet die Polizei zu rufen und die betreffende Person bis zum Eintreffen der Beamten festzuhalten.
Welche Strafe blüht mir, wenn ich mit Drogen im Gepäck erwischt wurde?
Auch hier greift erneut das Betäubungsmittelgesetz in Verbindung mit dem Strafgesetzbuch. Jeder der auf einem Festival mit Drogen erwischt wird, verstößt gegen das normale Strafrecht. Die Polizei nimmt die Personalien auf und leitet das Strafverfahren ein. Viel drastischer ist es allerdings, dass bei einem festgestellten Drogenbesitz das Vergehen in das Bundeszentralregister eingetragen werden kann. Wer sich also in nächster Zeit bewerben möchte, dem empfehlen wir lieber die Finger von Drogen auf einem Festival zu lassen. Je nach Region, in der das Festival stattfindet, kann die Polizei das Delikt auch an die Fahrerlaubnisbehörde weiterleiten. Das bedeutet, dass euer Führerschein in Gefahr sein kann, und ihr je nach Situation sogar mit Fahrverbot rechnen müsst.
Wurden neben dem Drogenbesitz auf einem Festival auch Drogen konsumiert oder gar verkauft, ist dies ebenfalls eine Straftat. Beim Verkauf von Drogen in einer „nicht geringen Menge“ hat die betroffene Person mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu rechnen (§ 29a BtMG). Die Haftstrafe erhöht sich drastisch, sobald erschwerende Umstände nachgewiesen werden können (z.B. gewerblicher Handel oder Organisation in einer Bande). Bei einer „geringen Menge“ von Drogen ist die Freiheitsstrafe auf fünf Jahre begrenzt. Hier kann alternativ auch eine Geldstrafe angeordnet werden (ebenfalls § 29 BtMG). Was eine „geringe Menge“ ist, wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Im Falle von Cannabis liegt das Gewicht bei einer „geringen Menge“ zwischen 6 Gramm (z.B. in Bremen, Bayern oder Niedersachsen) und 10 Gramm (in Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz). Hier solltet ihr beachten, dass der Besitz von einer geringen Menge an Drogen eine strafrechtliche Verfolgung nicht ausschließt.
Aus der nachfolgenden Grafik geht hevor, wie viel Gramm Cannabis in welchem Bundesland als „geringen Menge“ angesehen wird.
Darf ich nach Drogenkonsum noch Auto fahren?
Solltet ihr euch nach Drogenkonsum in euer Auto setzten und die Heimreise vom Festival antreten wollen, so kann das ebenfalls schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen, denn Verkehrskontrollen rund um die Festivalgelände werden mittlerweile sehr häufig durchgeführt. Erfahrungsgemäß werden aber nur Fahrer herausgezogen, die eine auffälliges Fahrverhalten aufweisen. Daher empfehlen wir, dass der Fahrer am Vorabend der Abreise wenig bis gar keinen Alkohol trinkt und auch gut ausgeschlafen ist. Gelangt ihr trotzdem in eine Verkehrskontrolle, so darf der Fahrer von den Polizeibeamten auf seine Fahrtauglichkeit überprüft werden. Das bedeutet, dass der Konsum von legalen sowie illegalen Substanzen und auch die Übermüdung des Fahrers kontrolliert werden.
Für die Durchführung eines Drogentests muss der Fahrer der Polizei aber seine Zustimmung erteilen. Eine Ausnahme bilden Blut-, Schweiß- oder Urinproben, welche die Beamten durchführen dürfen, sofern „Gefahr in Verzug“ ist – also ein konkreter Hinweis auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch vorliegt.
Achtung! Hier sind die Grenzwerte sehr gering und recht lange im Körper nachweisbar. THC (der Cannabiswirkstoff) ist beispielsweise noch bis zu vierzehn Tage nach dem Konsum nachweisbar. Ein Verkehrsteilnehmer gilt laut Gesetz bereits ab einem THC-Gehalt von einem Nanogramm (Anm.: ein Milliardstel Gramm) im Blut als verkehrsunsicher. Hinzu kommt, dass es gar nicht nur auf den THC-Gehalt ankommt, denn auch der THC-COOH-Wert wird gemessen. Mit dessen Hilfe kann nachgewiesen werden, ob ein gelegentlicher oder ein gewohnheitsmäßiger Konsum vorliegt. Wird euch ein erhöhter THC oder THC-COOH Wert im Blut nachgewiesen, so könnt ihr auch hier eure Fahrerlaubnis verlieren und müsst unter Umständen sogar mit einer hohen Geldstrafe rechnen.
Dasselbe gilt selbsterklärend nicht nur für Cannabis sondern auch für sämtliche andere Drogen, die laut BtMG strafrechtlich relevant sind.
Wie kann ich Probleme mit der Polizei vermeiden?
Wenn ihr doch Drogen auf den Festival konsumieren wollt, so raten wir euch dies nur in Maßen zu tun. Denn sobald ihr auf irgendeine Weise auffällig werdet, geht ihr Gefahr, dass ihr von den Sicherheitskräften durchsucht werdet. Außerdem empfehlen wir euch, dass ihr nicht als Fahrer eingeteilt seid, wenn ihr Drogen konsumiert habt, denn das kann schnell zu Ärger führen.
Die einfachste Lösung bleibt aber jene, die auf der Hand liegt: Drogen einfach nicht mit auf das Festival nehmen. Wenn ihr Drogen unbedingt konsumieren möchtet, so tut dies am Besten zu Hause in den eigenen vier Wänden. Damit geht ihr definitiv auf Nummer sicher und vermeidet unnötigen Ärger mit den Sicherheitskräften des Festivals und der Polizei. Somit steht einem sorgen- und stressfreien Festivalspaß nichts mehr Wege.
Solltet ihr aber wirklich nicht verzichten können, lohnt sich die Investition eines Drogentestes:
Drogen auf Festivals – Was muss ich wissen? – Häufig gestellte Fragen
Ihr findet damit nicht nur heraus, ob in den Drogen, die ihr auf dem Festival kauft, Streckmittel drin sind (wichtiges Stichwort dazu ist Safer Use) sondern auch ob ihr schon wieder fahrtüchtig seid.
Dementsprechend könnt ihr euch mit so einem Drogentest eigentlich nur selber schützen.